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Anmeldung

AGB

Versicherungen

Mit dem bestätigen der AGB der Kindseltern, bzw. der Sorgepflichtigen bestätigen diese, dass ihre/s Kind/er gegen die Folgen von Unfall und Krankheit versichert sind und eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Depot

Pro Familie ist eine Depotleistung von Fr. 500.— beim Eintritt zu entrichten, welche bei ordentlicher Vertragsauflösung und sofern keine Forderungen des Vereins Chinderhuus im Werk offen sind, unverzinst nach Austritt zurück erstattet wird.

Mitgliedschaft Trägeverein

Mindestens ein Elternteil ist verpflichtet, Mitglied des Vereins Chinderhuus im Werk zu sein. Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf jährlich Fr. 100.— und wird durch die Generalversammlung jeweils neu festgesetzt. Die Teilnahme an der jährlichen Generalversammlung wird gewünscht.

 

Aufnahme

Die Aufnahme des/r Kindes/r erfolgt ab Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch die Vertragsparteien nach dem festgelegten Eintrittsdatum. Bei einem  Rücktritt nach Unterzeichnung aber vor Beginn der Betreuungsleistung ist die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

 

Elternbeitragsvereinbarung

Die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kindseltern bzw. Sorgepflichtigen erstellte Elternbeitragsvereinbarung wird den Kindseltern bzw. Sorgepflichtigen separat zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt. Diese ist ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages

 

Änderung Betreuungstrage

Eine Änderung der Betreuungstage ist nur nach Rücksprache und Einwilligung mit der Krippen-/Hortleitung jeweils auf den 1. Tag des Folgemonates möglich. Die Änderung ist vertraglich neu zu regeln.

 

Kosten/Beitrag

Die Tagespauschale für einen Krippenplatz beträgt Fr.113.-, für einen Hortplatz Fr. 75.-. Der monatlich von den Kindseltern bzw. von den Sorgepflichtigen zu bezahlende Beitrag wird mittels Elternbeitragsvereinbarung festgelegt und ist bis zu einer Neufestlegung verbindlich. Der Beitrag ist jeweils im voraus auf den 1. des Monats zu überweisen an den Verein Chinderhuus im Werk und ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geschuldet.

 

Zusatztage

Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf in Absprache und mit Einverständnis der Krippenleitung, zusätzliche Betreuungstage zu buchen. Diese werden den Eltern zum Volltarif Fr. 113.- für Krippenplätze und Fr 75.- für Hortplätze im darauffolgenden Monat berechnet.

 

Vertragsdauer/Kündigungsfrist

Der Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Kommen die Kindseltern bzw. Sorgepflichtigen ihrer Zahlungspflicht nicht nach, so kann der Verein Chinderhuus im Werk nach erfolgloser Mahnung vorliegenden Vertrag schriftlich eingeschrieben auf das Ende des aktuellen Betreuungsmonates künden.

 

Integrierende Bestandteile (werden bei Vertragsunterzeichnung abgegeben)

-          Modalitäten Elternbeitragsermittlung

-          Konzept und Statuten des Vereins Chinderhuus im Werk

-          Elternbeitragsreglement der Stadt Uster

-          Elternbeitragsvereinbarung (EBV)

 

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